Ablauf einer Psychotherapie:
Gerne biete ich Ihnen ein kostenloses Informationsgespräch von 20 Minuten an, damit sie mich kennen lernen können und Einblick in meine Arbeitsweise erlangen. Da die Beziehung zwischen Klient/in und Psychotherapeut/in einen wichtigen Wirkfaktor in der Psychotherapie darstellt, sollte die "Chemie" stimmen. Alles was nicht schon im vorhergehenden Telefongespräch oder E-Mail-Verkehr geklärt wurde, kann nun besprochen werden:
Nach dem Gespräch können sie sich entscheiden oder auch noch Bedenkzeit nehmen. Falls Sie ein kostenpflichtiges Erstgespräch wählen, dauert dies 10 Minuten länger als normal. Eine Einzelsitzung dauert 50 Minuten, eine Doppelsitzung dauert 90 Minuten. Sozialtarife sind nach Absprache möglich. Kostenübernahme durch Krankenkassen:Für die Verrechnung mit der Krankenkasse gibt es derzeit zwei übliche Modelle: 1. Zuschuss durch die KrankenkasseSie haben die Möglichkeit, von der Krankenkasse einen Zuschuss von derzeit Euro 21,80 pro Therapiestunde zu beantragen, sofern Ihre Therapeutin/Ihr Therapeut eine entsprechende Diagnose stellt. Um den Zuschuss zu erhalten, ist vor der zweiten Psychotherapiesitzung eine Überweisung des Hausarztes an den Psychotherapeuten erforderlich. Sie erhalten die Überweisung des Zuschusses, nachdem Sie die Honorarnote bezahlt und bei der Krankenkasse eingereicht haben. Beim ersten Einreichen legen Sie die ärztliche Bestätigung bei. Ab der 10. Sitzung wird von Ihrer Therapeutin/Ihrem Therapeut ein "Antrag auf Kostenzuschuss" gestellt. 2. Kostenübernahme durch die KrankenkasseAuch hier ist eine Überweisung des Hausarztes in die Psychotherapie vor der 2. Stunde notwendig. Die Psychotherapeutin stellt einen Antrag mit einer entsprechenden Diagnose an die Gesellschaft für psychotherapeutische Versorgung Tirol um einen der begrenzten "Modellplätze" (Psychotherapie auf Krankenschein) bewilligt zu bekommen. Je nach finanzieller Situation der Klientin/des Klienten wird von der Gesellschaft für psychotherapeutische Versorgung Tirol ein Selbstkostenbeitrag in der Höhe von ca. 5,-- bis 30,-- eingehoben. Bei Rezeptgebührenbefreiung entfällt dieser Beitrag. Für Versicherte der BVA, SVB und SVA gibt es keine zahlenmäßige Begrenzung der Modellplätze, dafür ist der Selbstbehalt etwas höher. Gebietskrankenkassen aus anderen Bundesländern können über die TGKK abgerechnet werden. Von der Therapeutin/dem Therapeuten wird kein zusätzliches Honorar von Ihnen verlangt. Einige private Krankenversicherungen haben Psychotherapie in ihrem Leistungskatalog. (Quelle: Tiroler Landesverband für Psychotherapie, verändert Psenner) |
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